Auf dem Gehwegstück, das direkt vor dem eigenen Grundstück liegt, ist man als Hausbesitzer gesetzlich verpflichtet, vom Gehweg Unkraut und wuchernde Beikräuter komplett zu entfernen. Die Pflicht entsteht hier auf der gleichen gesetzlichen Grundlage wie die Pflicht auf dem entsprechenden Gehwegstück auch Laub und Schnee wegzuräumen und bei Glatteis zu streuen.
Kommt man dieser Pflicht zum Sauberhalten des Gehwegs nicht nach, kann das zu beträchtlichen Schwierigkeiten mit dem zuständigen Ordnungsamt führen. Wenn die Stadt die Reinigung dann auf eigenes Betreiben veranlasst, muss man gegebenenfalls mit hohen Kosten rechnen, die man als verpflichteter Grundstücksbesitzer natürlich weitergereicht bekommt.
Die Fußwegreinigung Hellmann OHG beseitigt für Sie zuverlässig und gründlich jegliches Unkraut auf den Fußwegen und an den Bordsteinkanten. Diese Dienstleistung ist in unserer ganzjährigen Fußwegreinigung enthalten, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können und Ihrer Pflicht ordnungsgemäß nachkommen.